Kampfrichterwesen
Josef Ernst Führer
Hart 44
8732 Seckau
Tel.: 0650/6063222
E-Mail: josefernst.f[at]gmail.com
Übersicht aller Kampfrichter in der Steiermark
Organisationen des Kampfrichterwesens:
Landeskampfrichter:
Josef Ernst Führer
Bezirkskampfrichter:
SB I Harald Rath, Prof..
SB II+III Astrid Kothgasser
SB IV Andreas Rieser, DI.FH.
SB V Josef Illmaier
SB VI Jürgen Popotnig
SB VII Hilde Doppelhofer
SB VIII Johann Binder
SB X Engelbert Hütter
Wertungslistenreferent:
Erich Temmel
Aus- und Fortbildung:
Jedes Mitglied, das sich als KR zur Verfügung stellen möchte, muss durch seinen Verein dem LKR oder GKR mittels Vordruck (www.oesv.at Vereinsservice-Formulare) schriftlich gemeldet werden.
Die Anmeldung muss mit Vereinsstempel und Unterschrift des Sektionsleiters versehen sein.
Als Mindestalter für Kampfrichteranwärter gilt das vollendete 17. Lebensjahr.
Nach erfolgter Anmeldung hat er dann zwei Saisonen hindurch die nach der Wettkampfordnung des ÖSV geforderten Einsätze zu tätigen. Hat ein KRA alle Anforderungen erfüllt, und in der Anwärterzeit alle Kampfrichterschulungen besucht, darf er zur ÖSV- Kampfrichterprüfung antreten.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird der KRA zum ÖSV- Kampfrichter ernannt.
Er erhält das Diplom, das ÖSV- KR- Abzeichen und die Jahresmarke.
Dieselben Kriterien gelten auch für die Ausbildung zum Sprungrichter und Biathlonkampfrichter.
Alle Vereine sind dazu aufgerufen, eine ihrer Vereinstätigkeit entsprechende Anzahl an Kampfrichtern ausbilden zu lassen. Ohne vereinseigene KR sind Veranstaltungsdurchführungen nur in Ausnahmefällen erlaubt! Für die laut ÖWO mit KR zu besetzenden Funktionen, müssen KR von anderen Vereinen geliehen werden.
KR- Ausbildungskurse werden, vorwiegend im Herbst und im Frühjahr, in den einzelnen Skibezirken durchgeführt.
(Infos dazu beim zuständigen GKR, beim LKR und auf der Homepage des STSV.)
An einer Ausbildung zum Kampfrichter kann man auch in einem fremden Skibezirk teilnehmen.
Spezielle Chefkampfrichterschulungen werden in den einzelnen Skibezirken in der Praxis abgehalten.
Wichtige Informationen sowie Änderungen in der ÖWO werden bei den KR- Infoabenden vor der neuen Wintersaison bekanntgegeben.
Die Teilnahme an der jährlichen Kampfrichterschulung ist für jeden KR ein Pflichttermin!
Es besteht auch die Möglichkeit, in einem anderen Skibezirk, an der Herbstinfo teilzunehmen.
Kampfrichter-Ausbildungskurs SB IV