Kampfrichterausbildung
Jedes Mitglied, das Kampfrichter werden möchte, muss vom Verein schriftlich beim LKR bzw. GKR gemeldet werden . Die Anmeldung muss Vereinsstempel und Unterschrift des Sektionsleiters enthalten. Mindestalter für Kampfrichter-Anwärter ist 16 Jahre, für die Zertifizierung 18 Jahre. Grundlage der Lehrgänge und Zertifizierungen sind die Bestimmungen der ÖWO. Die Ausbildung beginnt mit dem Basismodul. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Kampfrichter das Diplom und Abzeichen. Es gibt anschließend Spezialmodule zur Weiterbildung in den Bereichen Alpin, Langlauf, Sprunglauf, Nordische Kombination, Biathlon und weitere ÖSV-Sportarten.
Innerhalb dieser Spezialmodule kann nochmals zwischen 2 Modulen gewählt werden: