Kampfrichterausbildung
Jedes Mitglied, das Kampfrichter werden möchte, muss vom Verein schriftlich beim LKR bzw. GKR gemeldet werden . Die Anmeldung muss Vereinsstempel und Unterschrift des Sektionsleiters enthalten. Mindestalter für Kampfrichter-Anwärter ist 16 Jahre, für die Zertifizierung 18 Jahre. Grundlage der Lehrgänge und Zertifizierungen sind die Bestimmungen der ÖWO. Die Ausbildung beginnt mit dem Basismodul. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Kampfrichter das Diplom und Abzeichen. Es gibt anschließend Spezialmodule zur Weiterbildung in den Bereichen Alpin, Langlauf, Sprunglauf, Nordische Kombination, Biathlon und weitere ÖSV-Sportarten.
Innerhalb dieser Spezialmodule kann nochmals zwischen 2 Modulen gewählt werden:
Modul 1 (Outdoor)
Strecke und Sicherheit (z.B. für Chef der Torrichter, Rennleiter, Streckenchef)
Modul 2 (Indoor)
Rennsekretariat und Zeitnehmung (z.B. für Rennsekretär, Hauptzeitnehmer, Hilfszeitnehmer)
Mehr erfahrenModul Chefkampfrichter Ski alpin
Ebenfalls neu in der ÖWO vorgesehen ist, die Ausbildung zum Chefkampfrichter Ski alpin. Für diese Fortbildung gilt als Voraussetzung die Zertifizierungen des Basismoduls und beider Spezialmodule Ski Alpin (Indoor und Outdoor) sowie die erfolgreiche Tätigkeit als Rennfunktionär und Jurymitglied. KR- Ausbildungskurse werden nach Bedarf durchgeführt. Bitte mit dem jeweiligen Gebietskampfrichter oder dem Landeskampfrichter rechtzeitig planen.
Mehr erfahrenFortbildung:
Im November gibt es Wiederholungslehrgänge, für alle KR und KR-A, wobei die Teilnahme an diesen Lehrgängen verpflichtend ist. Die Termine für alle Lehrgänge, Schulungen und Zertifizierungen werden an alle Vereine ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist auch dem ÖKR zu übermitteln. Dieser hat das Recht, an diesen Lehrgängen oder Zertifizierungen teilzunehmen oder einen Vertreter dazu zu entsenden.
Wichtige Informationen sowie Änderungen in der ÖWO werden bei den KR- Infoabenden vor der neuen Wintersaison bekannt gegeben.
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